Email- und Internet-Nutzung

Email und Internet sind allgewärtiges und vielleicht wichtigstes Kommunikationsinstrument im Betrieb geworden  - mit vielfältigen Möglichkeiten der Kontrolle.

Und dann ist da noch die Frage: "... wer darf was und wenn ja warum?" Die Gesetzeslage zur privaten Nutzung des betrieblichen Email- und Internet-Zuganges ist ähnlich unübersichtlich wie die Rechtsprechung.

Doch unabhängig davon, ob auch eine gelegentliche oder dauernde private Nutzung erlaubt wird oder nicht, gilt

  • die Nutzung von Email und Internet und die erforderliche Protokollierung sollten zum Schutz der Beschäftigten nachvollziehbar geregelt werden!
  • Transparenz darüber, welche Regeln gelten, kann es nur mit einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geben;
  • es ist dafür Sorge zu tragen, dass vertrauliche Email an die Personalabteilung, den Betriebsrat, den /die Schwer- behindertenvertreter/in, den Betriebsarzt, den Suchtbeauftragten usw. auch vertraulich bleiben;
  • "dienstlich veranlaßte"  private Email werden durch die Rechtsprechung erlaubt -und unterliegen dem Fernmeldegeheimnis;
  • der Arbeitgeber hat also nicht das Recht zu einer uneingeschränkten Einsicht in alle dienstlichen Email.

Wer Klarheit haben will, muss sie selber schaffen!